Preise (Wertschätzung und Energieausgleich) - Stand: 09.09.2025 - Preiserhöhung gültig ab 01.10.2025

Für die Teilnahme an einem Vortrag über das "neue geistige Familienstellen" sind 10,00 € zu entrichten.

Für die Teilnahme an einem Vormittag-, Nachmittag- oder Abendseminar (ca 3 Stunden)
möchte ich einen Energieausgleich (eine Wertschätzung) von 100,00 € pro Teilnehmer per Vorabüberweisung.
Nur bei kurzfistiger Anmeldung (7 oder weniger Tage vor dem Seminar) ist Barzahlung am Seminartag in passenden Geldscheinen möglich.
Alle Teilnehmer zahlen grundsätzlich die gleichen Teilnahmepreis. Einzige Ausnahme: Teilnehmer an der aktuellen
Jahresausbildung zum "Neuen geistigen Familienaufsteller" dürfen für 50,00 € teilnehmen.

Für eine persönliche oder telefonische Einzelschulung ("Coaching"), bzw. Einzelaufstellung berechne ich ab dem 01.10.2025 keinen Grundpreis mehr, sondern 120 € pro Stunde, die erste Stunde ist in jedem Falle voll zu bezahlen, die zweite wird nach Zeit abgerechnet, also 20 € je 10 Minuten


Für eine Teilnahme am Wochenend-Kurs "Was wirkt beim Familienstellen?" möchte ich einen Energieausgleich (eine Wertschätzung)
von 300,00 €. Der Betrag ist per Vorabüberweisung und Zahlungseingang mindestens 14 Tage vor Seminarbeginn zu bezahlen.

Für die Teilnahme an der kompletten Ausbildung zum "Neuen geistigen Familienaufsteller"
(1 Teilnahme am Wochenend-Kurs "Was wirkt?" + 7 praktische Ausbildungsblöcke / Wochenenden)
möchte ich einen Energieausgleich (eine Wertschätzung) von 2400,00 € (8 x 300,00 €)
Ein Betrag von jeweils 300,00 € ist per Vorabüberweisung und Zahlungseingang mindestens 14 Tage vor jedem
Seminarwochenende zu bezahlen.

Wer bereits am Kurs "Was wirkt?" teilgenommen hat, braucht nur an den 7 praktischen Ausbildungsblöcken teilzunehmen


Wer bereits die Ausbildung zum "Neuen geistigen Familienaufsteller" absolviert hat und zur Auffrischung an Ausbildungsseminaren
der laufenden Ausbildung teilnehmen möchte, braucht nur den ermäßigten Seminarpreis von 200,00 € zu bezahlen.

Für die Teilnahme an einem Fortbildungsseminar für bereits ausgebildete Familienaufsteller möchte ich einen Energieausgleich
(eine Wertschätzung) von 300,00 €. Der Betrag ist per Vorabüberweisung und Zahlungseingang mindestens 14 Tage vor dem
Seminarwochenende zu bezahlen.

Alle obengenannten Angebote sind als Schul- und Bildungsmaßnahme vom Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie
und Senioren in Schleswig-Holstein gemäß § 4 Nr. 21 a) bb) UStG anerkannt und somit umsatzsteuerbefreit.

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